- Wir bieten Ihnen übersichtliche und preiswerte Musiknutzungen ohne irgendwelche trickreichen Klauseln oder Fallstricke. Unsere Lizenzen und Preise stellen die optimale Balance zwischen Ihren Interessen als Musiknutzer, und den Interessen unserer Musiker, Autoren und Komponisten dar. Nehmen Sie bei Fragen dazu einfach Kontakt zu uns auf.
Lizenztyp 1 (Standardlizenz)
- Passend für die meisten gewerblichen Nutzungsarten: Zulässig ist die zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzung der Musik zur Vertonung Ihrer Medienprodukte wie Videos, YouTube, Schulungs- und Werbematerialien, Hörbüchern, Präsentationen, Internetseiten, Podcasts etc. - auch mehrfach, und unabhängig von der Auflagenhöhe Ihres Medienproduktes, solange Sie selbst Herausgeber des Medienproduktes sind.
- Zusätzlich ist eine Verwendung als Hintergrundmusik (Beschallung) und als Telefon-Wartemusik (Einsatz in Ihrer TK-Anlage) zulässig. Es fallen keine weiteren GEMA- oder Nutzungsgebühren an.
- Sie erhalten beim Download eine schriftliche Bestätigung / Freigabe der GEMA-Freiheit und der beschriebenen Nutzungsrechte. Die Freigabe gilt für die Rechnungsadresse. Sofern Sie z.B. als Mediendienstleister für einen Auftraggeber tätig sind, geben Sie bei Bestellung bitte dessen Namen an, damit die Lizensierung auf diesen Namen erfolgt.
- Ausgeschlossen bei Lizenztyp 1 ist:
- Die Verwendung zur Herstellung reiner Musik-Medien (z.B. Audio-CDs),
- die Weitergabe, Kopie oder Weiterlizensierung der Musik an weitere Nutzer,
- die Nutzung der Musik bzw. der damit vertonten Medien in Rundfunk, Fernsehen oder Kino. (Ist unter Lizenztyp 2 möglich).
Lizenztyp 2 (Medien - erweiterte Lizenz)
- Passend für erweiterte gewerbliche Nutzungen (Kinofilm, Fernseh- und Rundfunkwerbung): Zulässig ist die zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzung der Musik zur Vertonung Ihrer Medienprodukte wie Videos, YouTube, Schulungs- und Werbematerialien, Hörbüchern, Präsentationen, Internetseiten, Podcasts etc. - auch mehrfach, und unabhängig von der Auflagenhöhe Ihres Medienproduktes, solange Sie selbst Herausgeber des Medienproduktes sind.
- Nutzung ist ebenfalls für Kinofilme und Rundfunk- und Fernsehmedien zulässig. Zusätzlich ist eine Verwendung als Hintergrundmusik (Beschallung) und als Telefon-Wartemusik (Einsatz in Ihrer TK-Anlage) zulässig. Es fallen keine weiteren GEMA- oder Nutzungsgebühren an.
- Die Nutzung ist zudem für Audio-CDs bis Gesamtauflage 1000 Stück zulässig.
- Sie erhalten beim Download eine schriftliche Bestätigung / Freigabe der GEMA-Freiheit und der beschriebenen Nutzungsrechte. Die Freigabe gilt für die Rechnungsadresse. Sofern Sie z.B. als Mediendienstleister für einen Auftraggeber tätig sind, geben Sie bei Bestellung bitte dessen Namen an, damit die Lizensierung auf diesen Namen erfolgt.
- Ausgeschlossen bei Lizenztyp 2 ist:
- die Weitergabe, Kopie oder Weiterlizensierung der Musik an weitere Nutzer.
Lizenztyp 3 (Beschallung, Hintergrundmusik)
- Zulässig ist die zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzung der Musik zur Beschallung Ihrer Geschäftsräume, (1 Standort). Es fallen keine weiteren GEMA- oder Nutzungsgebühren an.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung / Freigabe der GEMA-Freiheit und der beschriebenen Nutzungsrechte. Die Freigabe gilt für die Rechnungsadresse.
- Ausgeschlossen bei Lizenztyp 3 ist:
- Die Verwendung zur Vertonung von Medienprodukten,
- die Weitergabe, Kopie oder Weiterlizensierung der Musik an weitere Nutzer,
- die Nutzung der Musik in Rundfunk, Fernsehen oder Kino. (Ist unter Lizenztyp 2 möglich).
Lizenztyp 4 (Wartemusik am Telefon)
- Zulässig ist die zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzung der Musik als Wartemusik in Ihrer Telefonanlage. Es fallen keine weiteren GEMA- oder Nutzungsgebühren an.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung / Freigabe der GEMA-Freiheit und der beschriebenen Nutzungsrechte. Die Freigabe gilt für die Rechnungsadresse.
- Ausgeschlossen bei Lizenztyp 4 ist:
- Die Verwendung zur Vertonung von Medienprodukten,
- die Weitergabe, Kopie oder Weiterlizensierung der Musik an weitere Nutzer,
- die Nutzung der Musik in Rundfunk, Fernsehen oder Kino. (Ist unter Lizenztyp 2 möglich).
Lizenztyp 5 (Exklusivnutzung)
- Sie sind der weltweit einzige Nutzer:
- Zulässig ist die zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzung der Musik zur Vertonung Ihrer Medienprodukte wie Videos, YouTube, Schulungs- und Werbematerialien, Hörbüchern, Präsentationen, Internetseiten, Podcasts etc. - auch mehrfach, und unabhängig von der Auflagenhöhe Ihres Medienproduktes.
- Zulässig ist die Herstellung aller Medien (auch Audio-CDs) sowie die Nutzung der Musik bzw. der damit vertonten Medien in Rundfunk, Fernsehen oder Kino.
- Zulässig ist die Weitergabe, Kopie oder Weiterlizensierung der Musik an weitere Nutzer.
- Zulässig ist eine GEMA-Anmeldung durch Sie.
| [Produktionsmusik gemafrei] | [Hintergrundmusik gemafrei] | [Musik fürs Telefon gemafrei] | [Kontakt] |