- Freigabe Typ 1: Zusammen mit der Musik erwerben Sie das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, diese Titel zur Vertonung von Medienprodukten wie Filmen, Videos, Schulungs- und Werbematerialien, Hörbüchern, Präsentationen, Internetseiten, Podcasts etc. zu verwenden - auch mehrfach, und unabhängig von der Auflagenhöhe Ihres Medienproduktes (ausgenommen Audio- bzw. Musik CDs und Tonträger). Zusätzlich ist eine Verwendung als Hintergrundmusik (Beschallung) und als Telefon-Wartemusik (Einsatz in Ihrer TK-Anlage) zulässig. Es fallen keine weiteren GEMA- oder Nutzungsgebühren an.
- Sie erhalten beim Download eine schriftliche Bestätigung / Freigabe der GEMA-Freiheit und der beschriebenen Nutzungsrechte. Die Freigabe gilt für die Rechnungsadresse.
- Ausgeschlossen bei allen Titeln ist die Verwendung zur Herstellung reiner Musik-Medien (z.B. Audio-CDs), oder die unveränderte direkte Weitergabe oder Weiterlizensierung der Musik. Die Musik muss immer mit einem neuen Medienprodukt kombiniert sein. Die Herstellung von Musik-Medien kann jedoch unter "Typ 4" lizensiert werden.